Praktikum

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Foto von fauxels von Pexels
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PRAKTIKUM

Sieh’ Dir auch gerne unser FAQ zu Praktika an!

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PRAKTIKUM

Sowohl im Bachelor als auch im Master sind Praktika vorgesehen. Diese sollen als Ergänzung zum theoretischen universitären Studium Einblicke in die berufliche Praxis von Psycholog*innen ermöglichen. Durch die aktive Einbindung in die Arbeitsprozesse psychologisch tätiger Mitarbeitenden sollen praktische Erfahrungen in der Anwendung von Theorie und Empirie aus dem Studium gemacht, Wissenslücken erkannt und Anregungen für die weitere Studiengestaltung und Themenfindung der Bachelorarbeit gesammelt werden. Außerdem soll so die individuelle Passung eines Berufsfeldes mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten besser eingeschätzt werden können.

POLYVALENTER BACHELOR

Seit dem Herbst-/ Wintersemester 2021 gilt für Psychologiestudierende an der Uni Mannheim im Bachelor eine neue Prüfungsordnung. Auch in diesem neuen polyvalenten Bachelorstudiengang müssen Berufspraktika absolviert werden.

Nach der neuen Prüfungsordnung kann der B.Sc. Psychologie ab dem vierten Semester in zwei unterschiedlichen Studienvarianten fortgesetzt werden in welchen sich die spezifischen Anforderungen an die Praktika unterscheiden:

STUDIENVARIANTE I

In Studienvariante I sind Praktika in einem Umfang von insgesamt 15 ECTS abzuleisten. Dies entspricht einem Gesamtzeitraum von 12 Wochen bzw. 450 Arbeitsstunden. Diese 12 Wochen können in maximal 3 Teilpraktika von jeweils mindestens 2 Wochen aufgeteilt werden.

STUDIENVARIANTE II

In Studienvariante II des neuen Bachelorstudiengangs sind ebenfalls Praktika von insgesamt 15 ECTS abzuleisten. Auch diese teilen sich in maximal drei Teilpraktika auf, die sich im Block oder studienbegleitend durchführen lassen. Studienvariante II berechtigt im Anschluss an den Bachelor zum Psychotherapie-Studiengang mit abschließender Akkreditierung zum*r Psychotherapeut*in. Diese Studienvariante stellt wegen ihrer Spezifizierung auch genauere Anforderungen an die Praktika:

1.) Es muss ein Orientierungspraktikum (mindestens 5 ECTS, 4 Wochen / 150 Stunden) absolviert werden, in dem berufsethische Prinzipien der Psychotherapie, Rahmenbedingungen der Patient*Innenversorgung, die Zusammenarbeit in interdisziplinären Versorgungsteams und Fakten zur Patientensicherheit kennen gelernt werden.

2.) In einem weiteren Praktikum Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie (mindestens 8 ECTS, 6 Wochen / 240 Stunden) sollen die Rahmenbedingungen konkret psychotherapeutischer Einrichtungen der Gesundheitsversorgung kennen gelernt werden. Praktikant*innen sollen sich an der interdisziplinären Zusammenarbeit beteiligen und verstehen, wie und warum bestimmte Aufgaben unter den im Versorgungsteam tätigen Berufen verteilt werden. Zudem soll die Kommunikation mit Patient*innen und an der Versorgung beteiligten Personen und Berufsgruppen geübt werden.

Die Berufsqualifizierende Tätigkeit kann erst abgeleistet werden, wenn mindestens 60 ECTS im Studium gesammelt wurden. Falls durch Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I noch keine 15 ECTS gesammelt wurden, wird ein drittes Teilpraktikum fällig, welches mindestens 2 Wochen lang sein muss.

ALTER BACHELOR

Wenn Du noch nach der alten Prüfungsordnung von 2017 studierst, kannst Du Dein Praktikum auf zwei sechswöchige oder drei vierwöchige Teilpraktika aufteilen, sofern Du nicht alle zwölf Wochen in einer Praktikumsstelle absolvieren möchtest.

MASTER

Im M. Sc. mit Schwerpunkt Kognitive und Klinische Psychologie und im M. Sc. mit Schwerpunkt Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft ist ein mindestens achtwöchiges Praktikum im In- oder Ausland Teil der Studienleistung.