FAQ Praktikum

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In der Regel werden Praktika in Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit absolviert, können jedoch auch aus besonderen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen studienbegleitend oder in Teilzeit, an bestimmten Wochentagen oder nur zu bestimmten Tageszeiten absolviert werden. Dies ist möglich, wenn man als Praktikant*in für bestimmte Projektaufgaben zuständig ist, welche nicht die gesamte Arbeitswoche über bearbeitet werden. Ebenso benötigen manche Betriebe aufgrund ihrer Arbeitsrhythmen Praktikant*innen nur an einzelnen Wochentagen. In diesem Fall verlängert sich natürlich die Gesamt-Wochenzahl des Praktikums, um auf die benötigte Stundenzahl zu kommen. Viele Betriebe und Einrichtungen nehmen Studierende erst ab einem bestimmten Hochschulsemester als Praktikant*innen an, da sie in gewissen fachlichen Teilgebieten eine entsprechende Expertise voraussetzen. Dies sollte in der direkten Korrespondenz mit der Praktikumsstelle im Vorfeld des Praktikums abgeklärt werden. 

Während eines Praktikums soll man aktiv in das Tagesgeschäft seines Praktikumsbetriebs eingebunden werden und/oder spezifische Projektaufgaben übernehmen. In Studienvariante I des polyvalenten Bachelors sollte dabei mindestens eins der folgenden Tätigkeitsfelder durch jeweils ein Praktikum abgedeckt werden:

1.) Diagnostische Untersuchungsmethoden

2.) Anwendung von Erhebungsmethoden

3.) Quantitative Datenanalyse

4.) Kommunikations- und Interventionsmethoden

Wenn Du nach Studienvariante I studierst, kannst Du in allen Einrichtungen ein Praktikum machen, in denen Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie (Diplom/B. Sc./M. Sc.) arbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein gesonderter Antrag vor Beginn des Praktikums zu stellen, den Du unter Anderem hier findest.

In Studienvariante II benötigst Du Praktika im Einsatzbereich von Psychotherapeut*innen (haben vor ihrer Therapieausbildung Medizin studiert), psychologischen Psychotherapeut*innen (haben vor der Therapieausbildung Psychologie studiert) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Bestenfalls erfolgt die Betreuung direkt durch diese Therapeut*innen, in jedem Fall unter qualifizierter Anleitung.

1.) Das Orientierungspraktikum sollte dabei in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Einrichtungen zur Beratung, Prävention und Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit absolviert werden.

2.) Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie benötigt als Praktikumsinhalt Tätigkeiten in der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung oder in der Prävention und Rehabilitation. Ebenso kann man in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in Bereichen der institutionellen psychologischen Versorgung arbeiten.

3.) Für das eventuelle dritte Teilpraktikum gelten die gleichen Anforderungen an Tätigkeitsinhalt und Betreuung wie in Studienvariante I.

Praktika können in Studienvariante I in allen Einrichtungen absolviert werden, in denen mindestens eine Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung (Diplom/ B. Sc./ M. Sc.) in Psychologie arbeitet. Dementsprechend stehen Dir in Studienvariante I nicht nur typische Bereiche wie die Therapie oder Forschung offen, Du kannst auch einem Betriebspsychologen bei der Personalauswahl oder einem Verkehrspsychologen beim Erstellen von Gutachten zur Fahrtauglichkeit über die Schulter schauen. Wenn eine Person mit psychologischem Hochschulabschluss das Praktikum nicht persönlich betreuen kann, kann dieses trotzdem auf Antrag durch den zentralen Prüfungsausschuss und das Praktikumsbüro der Fakultät für Sozialwissenschaften gebilligt werden, wenn dabei inhaltlich passende Tätigkeiten ausgeführt werden und die Aufsicht durch Angestellte des Praktikumsbüros oder eine*n ausgebildete*n Psycholog*In von extern erfolgt.

Vor Antritt des Praktikums solltest Du mit dem Praktikumsträger einen Vertrag schließen. Nach Abschluss benötigst Du ein Zeugnis, welches bei Vorlage (zusammen mit dem Praktikumsbericht) im Praktikumsbüro bescheinigt, über welchen Zeitraum Du das Praktikum absolviert und welche inhaltlichen Tätigkeiten Du währenddessen ausgeführt hast.

Seitens der Universität wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Sofern die Einrichtung des Praktikumsträgers außerhalb des Einflussbereichs der Uni liegt (das Praktikum also kein Forschungspraktikum an einem Lehrstuhl o. ä. darstellt), ist der Unfallversicherungsschutz durch den Unfallversicherungsträger der Einrichtung abzudecken. Darum kümmert sich erfahrungsgemäß die Person, die Dich betreut, selbstständig vor Beginn des Praktikums.

Da die in der Praktikumsordnung festgeschriebenen Praktika Pflichtpraktika darstellen, besteht kein Rechtsanspruch auf deren Vergütung. Grundsätzlich kann aber selbst bei Pflichtpraktika eine Vergütung je nach Einrichtung bzw. auf Absprache mit dieser erfolgen. Freiwillige Praktika hingegen müssen nach gesetzlicher Regelung ab einer Dauer von über drei Monaten mindestens nach Mindestlohn vergütet werden. Typischerweise ist bei Praktika im wirtschaftlichen Bereich mit einer besseren Vergütung zu rechnen als im klinischen. Allerdings sind im klinischen Bereich auch Praktika mit einer Dauer von sechs bis acht Wochen zu finden, wohingegen dies im wirtschaftlichen Bereich eher eine Seltenheit darstellt.

Anerkennung und Anrechnung von Praktika: Vor Antritt des Studiums geleistete Arbeitszeit oder absolvierte Praktika sowie studienbegleitende Tätigkeiten (z. B. Tätigkeit als Hilfskraft an einem Lehrstuhl/ einer Forschungseinrichtung) können in Studienvariante I auf Antrag anerkannt werden, wenn sie die entsprechenden inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Das Gleiche gilt für die Studienvariante II, wobei dafür aber maximal 7 ECTS für das Orientierungspraktikum oder bis zu 2 ECTS als drittes Teilpraktikum angerechnet werden können, falls die Anforderungen des Orientierungspraktikums nicht erfüllt werden. Anträge auf Anerkennung können beim Praktikumsbüro der Fakultät für Sozialwissenschaften eingereicht werden.

Für jedes Teilpraktikum ist ein eigenständiger Erfahrungsbericht zu verfassen. Jeder Bericht sollte zwischen 750 und 2.250 Wörter umfassen und inhaltlich alle Punkte von §10, Absatz 2 der Praktikumsordnung abdecken. Die Berichte gibst Du gesammelt nach Absolvierung aller Praktika im Praktikumsbüro der Fakultät für Sozialwissenschaften ab. Weitere Infos zu den Anforderungen der Praktikumsberichte und erforderlicher Dokumente findest Du hier für den Bachelor, hier für den Master.

Falls Du Dir bei dem Gedanken unsicher bist, völlig auf eigene Faust eine Praktikumsstelle zu suchen, werden Dir in Mannheim zahlreiche Perspektiven geboten: Das Mannheimer Praktikumsprogramm (MAP) kann exklusiv von Studierenden der Sozialwissenschaften in Anspruch genommen werden. Bei erfolgreicher Bewerbung werden über das Programm Praktika in renommierten Betrieben wie etwa IPOS Hubert Consulting, dem Mannheimer Institut für Public Health oder der MEDIAN Klinik Odenwald vermittelt. An eingeschriebene Studierende versendet das Praktikumsbüro für Sozialwissenschaften monatlich einen Praxisnewsletter, der u. a. auch über aktuelle Praktikumsangebote im In- und Ausland informiert.

Fragen bezüglich des Praktikums können jederzeit an das Praktikumsmanagement gerichtet werden.